Stiftungszweck

 

 

Soziale Inklusion

Eine fundamentale Voraussetzung sozialer Inklusion ist die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zur Gewähr eines menschenwürdigen Lebens und gesellschaftlicher Teilhabe. Im Jahr 2010 stand die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung im Zentrum des sozialpolitischen Aktionsplans der europäischen Union.  In Luxemburg beteiligte sich die Fondation pour l’Accès au Logement am nationalen Initiativprogramm mit einer Informationskampagne über das neue Angebot der sozialen Wohnraumagentur.

Aufgrund der guten Ergebnisse der sozialen Wohnraumagentur sollen die Aktivitäten in den kommenden Jahren verstärkt und differenziert werden

 

Bezahlbarer Wohnraum

Die hohen Lebenshaltungskosten spiegeln sich in Luxemburg im Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Etwa ein Drittel der luxemburgischen Mieter leben in relativer Armut. Die überproportionalen Mietpreise verursachen bei den betroffenen Geringverdienern und Sozialhilfeempfängern erhebliche Einschränkungen in der Lebensführung, die Armutssituationen verfestigen können. Insbesondere Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Mindestlohnempfänger sind neben dem Angebot des öffentlichen Wohnungsbaus auf die soziale Wohnraumagentur der Stiftung Fondation pour l’Accès au Logement angewiesen. Aktuell stehen 122 Wohnungen für einkommensschwache Haushalte zur Verfügung. Damit leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsnot und Armutsreduktion in Luxemburg.

 

  

 

Weitere Informationen:

www.ec.europa.eu/employment_social/2010againstpoverty/index_de.htm

www.mfi.public.lu/a_z/A/AnnEuropPauvrExcSoc/activites/index.html

www.ais.lu


 

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Copyright Fondation pour l'accès au logement, Stand: 23.05.2018 19:59